Eintritt

Wir freuen uns über Ihren Entschluss, (wieder) in die Evangelische Kirche einzutreten!

Wenn Sie bereits Mitglied in einer Kirche waren, d.h. auch evangelisch oder katholisch getauft sind, ist der Wiedereintritt ganz einfach: Nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem Büro auf. Dann meldet sich der Pfarrer bei Ihnen, um mit Ihnen ein Gespräch zum Kennenlernen zu führen.

 

Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf.

Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.  Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

 

Die weiteren Formalitäten (Einwohnermeldeamt und Finanzamt) erledigt die Kirchengemeinde für Sie.

 

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Gottesdienst teilnehmen. Bei diesem können Sie, wenn Sie sich das wünschen, für Ihren zukünftigen Lebensweg gesegnet werden.

 

Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:

 

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied: